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Solar Protect

Zusätzliche Deckungen (bis EUR 10.000.-)

 

Zusätzlich bis EUR 10.000,00 versichert (je Kostenart und Schadenereignis):

Gebäudebeschädigungen: De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit 1 Monat.

Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden: Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.

Schadensuchkosten: Anfallende Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren. 

Solarpanele - Solar Protect – Photovoltaikanlagenversicherung von VG Gmunden
Titelseite Infofolder Solar Protect – Photovoltaikanlagenversicherung von VG Gmunden

SolarProtect

Die moderne Versicherungslösung für Photovoltaikanlagen.

Kontaktiere uns - wir beraten dich gerne!

office@vg-gmunden.at

Tel.: +43 (0) 7612 / 67353

Perfekter Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen


Solarprotect wurde insbesondere für Privatbetreiber oder kleingewerbliche Betreiber von Photovoltaik-Anlagen konzipiert. Das Produkt bietet umfassenden Versicherungsschutz, der weit über die Standard-Deckungen hinausreicht und den gesamten Betriebszyklus der Solaranlage umfasst. Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche zur Photovoltaikanlage (Stromerzeugung) gehörende Teile, sowie die erforderlichen Installations- und Montagekosten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.

Haus mit Solarmodulen - Solar Protect – Photovoltaikanlagenversicherung von VG Gmunden
Installation von Solarmodulen - Solar Protect – Photovoltaikanlagenversicherung von VG Gmunden

Ertragsausfall-Versicherung (automatisch inkludiert)

 

Der Versicherer leistet darüber hinaus Entschädigung, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Anlage durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Hierbei ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den dadurch entstandenen Ertragsausfall.

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